Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Vorschlag für einen Digitalen Omnibus schwächt massiv Datenschutz- und Mitbestimmungsrechte.
  • KI-Überwachung und Tracking am Arbeitsplatz werden erleichtert, Kontrolle durch Betriebsräte wird durch gelockerte Transparenzbestimmungen erschwert.
  • ÖGB fordert: Schutzrechte erhalten, Digitalisierung nur mit klaren Regeln für Beschäftigte.

Die EU-Kommission plant mit dem sogenannten „DigitalenOmnibus“ eine umfassende Reform des europäischen Digital-, KI- undDatenschutzrechts. Mit weitreichenden Auswirkungen für Beschäftigte: Sie sollenweniger Kontrolle über ihre Daten haben und die Überwachung am Arbeitsplatz sollerleichtert werden. Auch würden die Vorschläge die betriebliche Mitbestimmung schwächen.

Wie der Digitale Omnibus Arbeitnehmerrechte bedroht

  • Datenschutz wird ausgehebelt: Es sollen die Auskunftsrechte nach DSGVO abgeschwächt werden. Doch gerade das Auskunftsrecht bietet in vielen Fällen überhaupt erst die Möglichkeit Überwachung am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz zu erkennen.
  • Sensible Daten verlieren Schutz: Daten, aus denen Arbeitgeber Rückschlüsse auf     sensible individuelle Eigenschaften ziehen können (zb psychische     Belastung, Gesundheitsrisiken oder politische Aktivitäten), sollen nur     mehr eingeschränkt geschützt sein. Diskriminierung im Arbeitsalltag wird dadurch     deutlich wahrscheinlicher.
  • KI ohne Einwilligung: Der Omnibus-Vorschlag erlaubt, personenbezogene     Daten für KI-Training zu nutzen. Betriebsvereinbarungen können dadurch     umgangen werden – eine klare Aushöhlung von Beschäftigtenrechten.
  • Schwächere Meldepflichten: Datenpannen müssen nur noch gemeldet werden, wenn ein     „hohes Risiko“ besteht. Das reduziert Transparenz und erschwert die     Aufdeckung von Missständen.
  • Lockerung von Tracking-Regeln: Geplante Änderungen erlauben mehr Überwachung am     Arbeitsplatz ohne Einwilligung der Beschäftigten.

KI und Überwachung am Arbeitsplatz

Die vorgeschlagenen Maßnahmen räumen Unternehmen mehrSpielraum für algorithmische Überwachung ein. Der Abbau von Transparenzregelnerschwert die effektive Mitbestimmung. Betriebsräte müssten erheblich mehrtechnische Expertise aufbauen, um Risiken einschätzen zu können. Sie würden wichtigeAnsprechpartner verlieren, wenn nationale Datenschutzbehörden durch einezentrale EU-Datenschutz-Aufsicht an Bedeutung verlieren.

Der Digitale Omnibus ist der größte Rückschritt für digitaleGrundrechte in der Geschichte der EU. Er reduziert Schutzrechte, erhöhtÜberwachungspotenziale und schwächt die Mitbestimmung.

Digitale Mitbestimmung statt digitale Machtverschiebung

Für den ÖGB ist klar: Die hohen DSGVO-Sicherheitsstandards müssenerhalten bleiben. Künstliche Intelligenz darf nur mit wirksamenSchutzmechanismen und verpflichtender Mitbestimmung eingesetzt werden. Esbraucht klare Grenzen für Tracking und biometrische Analysen, und Datenschutz-Folgenabschätzungensollen verpflichtend bleiben. Auch kleinere Datenpannen müssen gemeldet werden.

„Der Entwurf des Digitalen Omnibus verschiebt die Macht nochweiter hin zu den Unternehmen und schafft neue Überwachungsrisiken fürBeschäftigte“, kommentiert Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB.„Digitalisierung und KI können Chancen bringen – aber nur, wenn auch Schutzrechtegestärkt werden. Wir brauchen starke nationale Aufsichtsbehörden mit echtenDurchsetzungsbefugnissen und eine verbindliche Einbindung der Gewerkschaften indie Digitalpolitik, um die Interessen der Arbeitnehmer zu sichern.“

Das ÖGB-Factsheet findest du HIER.