Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Vorschlag für einen Digitalen Omnibus schwächt massiv Datenschutz- und Mitbestimmungsrechte.
  • KI-Überwachung und Tracking am Arbeitsplatz werden erleichtert, Kontrolle durch Betriebsrät:innen wird durch gelockerte Transparenzbestimmungen erschwert.
  • ÖGB fordert: Schutzrechte erhalten, Digitalisierung nur mit klaren Regeln für Beschäftigte.

Die EU-Kommission plant mit dem sogenannten „Digitalen Omnibus“ eine umfassende Reform des europäischen Digital-, KI- und Datenschutzrechts. Mit weitreichenden Auswirkungen für Beschäftigte: Sie sollen weniger Kontrolle über ihre Daten haben und die Überwachung am Arbeitsplatz soll erleichtert werden. Auch würden die Vorschläge die betriebliche Mitbestimmung schwächen.

Wie der Digitale Omnibus Arbeitnehmer:innenrechte bedroht

  • Datenschutz wird ausgehebelt: Es sollen die Auskunftsrechte nach DSGVO abgeschwächt werden. Doch gerade das Auskunftsrecht bietet in vielen Fällen überhaupt erst die Möglichkeit Überwachung am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz zu erkennen.
  • Sensible Daten verlieren Schutz: Daten, aus denen Arbeitgeber Rückschlüsse auf sensible individuelle Eigenschaften ziehen können (zb psychische Belastung, Gesundheitsrisiken oder politische Aktivitäten), sollen nur     mehr eingeschränkt geschützt sein. Diskriminierung im Arbeitsalltag wird dadurch deutlich wahrscheinlicher.
  • KI ohne Einwilligung: Der Omnibus-Vorschlag erlaubt, personenbezogene Daten für KI-Training zu nutzen. Betriebsvereinbarungen können dadurch umgangen werden – eine klare Aushöhlung von Beschäftigtenrechten.
  • Schwächere Meldepflichten: Datenpannen müssen nur noch gemeldet werden, wenn ein „hohes Risiko“ besteht. Das reduziert Transparenz und erschwert die Aufdeckung von Missständen.
  • Lockerung von Tracking-Regeln: Geplante Änderungen erlauben mehr Überwachung am Arbeitsplatz ohne Einwilligung der Beschäftigten.

KI und Überwachung am Arbeitsplatz

Die vorgeschlagenen Maßnahmen räumen Unternehmen mehr Spielraum für algorithmische Überwachung ein. Der Abbau von Transparenzregelnerschwert die effektive Mitbestimmung. Betriebsräte müssten erheblich mehr technische Expertise aufbauen, um Risiken einschätzen zu können. Sie würden wichtigeAnsprechpartner verlieren, wenn nationale Datenschutzbehörden durch eine zentrale EU-Datenschutz-Aufsicht an Bedeutung verlieren.

Der Digitale Omnibus ist der größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU. Er reduziert Schutzrechte, erhöhtÜberwachungspotenziale und schwächt die Mitbestimmung.

Digitale Mitbestimmung statt digitale Machtverschiebung

Für den ÖGB ist klar: Die hohen DSGVO-Sicherheitsstandards müssen erhalten bleiben. Künstliche Intelligenz darf nur mit wirksamenSchutzmechanismen und verpflichtender Mitbestimmung eingesetzt werden. Es braucht klare Grenzen für Tracking und biometrische Analysen, und Datenschutz-Folgenabschätzungen sollen verpflichtend bleiben. Auch kleinere Datenpannen müssen gemeldet werden.

„Der Entwurf des Digitalen Omnibus verschiebt die Macht noch weiter hin zu den Unternehmen und schafft neue Überwachungsrisiken fürBeschäftigte“, kommentiert Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB. „Digitalisierung und KI können Chancen bringen – aber nur, wenn auch Schutzrechte gestärkt werden. Wir brauchen starke nationale Aufsichtsbehörden mit echtenDurchsetzungsbefugnissen und eine verbindliche Einbindung der Gewerkschaften indie Digitalpolitik, um die Interessen der Arbeitnehmer zu sichern.“

Das ÖGB-Factsheet findest du HIER.