Die Annahme der ersten internationalen Arbeitsnorm für menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie war einer von mehreren wichtigen Fortschritten für Arbeitnehmer:innen auf der 114. Internationalen Arbeitskonferenz (IAK).
Regierungen, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen unterstützten außerdem eine ambitionierte Agenda zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und bestätigten den Status Palästinas als Nichtmitglied-Beobachterstaat.
Menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie
Die IAK nahm das Übereinkommen Nr. 193, Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie, 2026, an – die erste internationale Arbeitsnorm, die sich speziell mit den Rechten und Schutzbestimmungen für Beschäftigte digitaler Plattformen befasst.
Das Übereinkommen gilt für alle Plattformbeschäftigten, unabhängig davon, welche Art von Arbeit sie ausüben – ob online oder ortsgebunden – und bestätigt, dass die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit in vollem Umfang auch in der Plattformökonomie gelten.
Das Übereinkommen umfasst:
- das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen;
- die Anerkennung, dass Rechte und Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer:innen von der tatsächlich geleisteten Arbeit und der erhaltenen Vergütung abhängen müssen – nicht von vertraglichen Bezeichnungen;
- wichtige Schutzmaßnahmen gegen diskriminierende und rechtswidrige Suspendierung und Deaktivierung sowie gegen die falsche Einstufung des Beschäftigungsstatus;
- Transparenz und Rechenschaftspflicht beim algorithmischen Management, einschließlich Rechten auf Information, menschliche Überprüfung und Rechtsbehelfe;
- zeitgerechte und faire Vergütung mit Bestimmungen zur Kostenerstattung sowie Maßnahmen zur Ausweitung des Sozialschutzes. Zum ersten Mal überhaupt werden Staaten in einem ILO-Übereinkommen aufgefordert, die Ausweitung dieser Schutzmaßnahmen auf alle Plattformbeschäftigten zu prüfen;
- Arbeitsschutzbestimmungen, einschließlich des Rechts von Arbeitnehmer:innen, sich ohne Vergeltungsmaßnahmen aus gefährlichen Arbeitssituationen zu entfernen, sowie Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz;
- Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten und die Privatsphäre der Arbeitnehmer:innen;
- zusätzliche Schutzbestimmungen für migrantische Arbeitskräfte und geflüchtete Arbeitnehmer:innen;
- Garantien für zugängliche, sichere, faire und wirksame Streitbeilegungsmechanismen sowie angemessene Rechtsbehelfe.
Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt
Die Konferenz nahm das Ergebnis des Allgemeinen Diskussionsausschusses zur transformativen Agenda für Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz an. Darin wird ein ambitioniertes Paket an politischen Maßnahmen und Handlungsschritten dargelegt, das darauf abzielt, das Leben von Millionen Arbeitnehmer:innen zu verbessern.
Die Schlussfolgerungen erkennen an, dass die ILO-Übereinkommen zum Mutterschutz, zu Arbeitnehmer:innen mit Familienpflichten sowie zu Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wesentliche Ergänzungen zu den grundlegenden ILO-Übereinkommen darstellen und die Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wechselseitig stärken.
Um strukturelle Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter sowie neue Herausforderungen infolge demografischer, technologischer und ökologischer Transformationen zu bewältigen, fordern die dreigliedrigen Schlussfolgerungen:
- die Anerkennung der Vereinigungsfreiheit und von Kollektivverhandlungen als grundlegende Instrumente zur Stärkung der Vertretung von Arbeitnehmerinnen, insbesondere von Hausangestellten und Beschäftigten in der informellen Wirtschaft;
- gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit sowie Lohnpolitik, einschließlich existenzsichernder Löhne;
- geschlechtergerechte Arbeitsschutzsysteme, einschließlich Maßnahmen zur Prävention psychosozialer Risiken und Risiken für die reproduktive Gesundheit sowie von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz;
- die Ausweitung der Sozialschutzabdeckung um jährlich zwei Prozentpunkte, gestützt durch stärkere öffentliche Investitionen;
- umfassende Betreuungspolitiken und hochwertige öffentliche Dienstleistungen zur Unterstützung des Zugangs von Frauen zu menschenwürdiger Arbeit, ihres Verbleibs darin und ihres beruflichen Aufstiegs;
- Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Verzerrungen in algorithmischen Systemen und Systemen künstlicher Intelligenz;
- geschlechtergerechte Pläne für einen gerechten Übergang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaften und Gesellschaften für alle.
Die Gleichstellung der Geschlechter wird als zentrale institutionelle Priorität der ILO hervorgehoben. Die ILO ist nun aufgefordert, eine Strategie zur Umsetzung der Schlussfolgerungen zu entwickeln und die Fortschritte regelmäßig zu überwachen.
Status Palästinas bestätigt
Ein weiteres bedeutendes Ergebnis der diesjährigen Konferenz war die Bestätigung Palästinas als Nichtmitglied-Beobachterstaat. Die Entscheidung wurde in einer Abstimmung mit großer Mehrheit unterstützt.
Arbeitnehmer:innenvertreter:innen begrüßten die Anerkennung als wichtigen Schritt zur Unterstützung eines inklusiven Multilateralismus und sozialer Gerechtigkeit.
„Die Konferenz bekräftigte die zentrale Rolle der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Förderung sozialer Gerechtigkeit und dabei sicherzustellen, dass technologische und wirtschaftliche Transformationen Rechte und Schutz für alle Arbeitnehmer:innen bringen. Es ist klar, dass sozialer Dialog und Dreigliedrigkeit wesentliche Instrumente sind, um anhaltende Ungleichheiten zu bekämpfen, mit denen arbeitende Menschen konfrontiert sind.“
Luc Triangle, Generalsekretär des IGB
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