Es war ein jahrelanges Auf und Ab, ein wahrer Marathon an Verhandlungen für ein EU-Lieferkettengesetz.

Auf der Zielgeraden drohte dieser Meilenstein mehrfach zu scheitern, aber am 15. März 2024 gab es endlich grünes Licht: Die Vertreter:innen im Ständigen Ausschuss stimmten dem mühsam erarbeiteten Kompromisstext mit qualifizierter Mehrheit zu.

Kompromiss mit Zugeständnissen

Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren oder wenn mit ihren Produktionsmethoden die Umwelt zerstören.

Aus dem ursprünglich ambitionierten Gesetzestext wurde ein Kompromiss, der nur durch erhebliche Zugeständnisse und Verwässerungen zustande kam. Der Anwendungsbereich wurde drastisch verändert. Es sind nicht mehr, wie ursprünglich geplant, Unternehmen mit 500 Mitarbeiter:innen betroffen, sondern erst Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen. Auch der Jahresumsatz für Konzerne, in denen das Lieferkettengesetz Anwendung finden soll, wurde von 150 Millionen auf 450 Millionen Euro erhöht.

Kritisch beurteilt der ÖGB, der gemeinsam mit der AK und mit vielen NGOs seit Jahren ein faires Lieferkettengesetz fordert, außerdem, dass für Hochrisikosektoren, wie etwa die Textilindustrie, keine strengeren Bestimmungen vorgesehen sind. Ebenso kritisch ist die bremsende Haltung des österreichischen Arbeitsministeriums im Rahmen des gesamten Verhandlungsprozesses zu bewerten.

Immer mehr Unternehmen wollen Lieferkettengesetz

Auch die Stimmen jener Unternehmen, die ein Lieferkettengesetz befürworten, haben sich nämlich gemehrt.

„Ein einheitliches Gesetz in der EU wird für Unternehmen einiges vereinfachen“, erklärt ÖGB-Expertin Miriam Fuhrmann: Mit einem EU-Lieferkettengesetz wird es ihnen erspart, auf unterschiedliche nationale Gesetze zu achten. 

Jetzt werden weniger Unternehmen als ursprünglich geplant betroffen sein. Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB, begrüßt das Zustandekommen des abgeschwächten Gesetzesentwurfs dennoch: „Für uns ist die Zustimmung zum Lieferkettengesetz im Ständigen Ausschuss trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss alles darangesetzt werden, dass das Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments beschlossen wird!“

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